Führerscheinuntersuchung
Eignungsuntersuchungen nach §8 des Führerscheingesetzes
In unserer Ordination können Eignungsuntersuchungen nach §8 des Führerscheingesetzes durchgeführt werden.
Diese Führerscheinuntersuchung benötigen Sie
- beim Neuerwerb einer Lenkerberechtigung,
- bei einer Verlängerung Ihrer Lenkerberechtigung der Gruppe 2 (C, D ,und E)
- alle 5 Jahre zwischen 46. Und 60. Lebensjahr
- alle 2 Jahre ab dem 60. Lebensjahr
- für Führerschein-Umschreibungen aus Nicht-EU Staaten mit Hauptwohnsitz in Österreich.
Bitte nehmen Sie zur Untersuchung mit:
- einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- falls Sie Brillen oder Kontaktlinsen tragen: ihren Sehbehelf und einen gültigen Brillenpass.