Führerscheinuntersuchung Traiskirchen Niederösterreich

Führerscheinuntersuchung

Eignungsuntersuchungen nach §8 des Führerscheingesetzes

In unserer Ordination können Eignungsuntersuchungen nach §8 des Führerscheingesetzes durchgeführt werden.

Diese Führerscheinuntersuchung benötigen Sie

  • beim Neuerwerb einer Lenkerberechtigung,
  • bei einer Verlängerung Ihrer Lenkerberechtigung der Gruppe 2  (C, D ,und E)
    • alle 5 Jahre zwischen 46. Und 60. Lebensjahr
    • alle 2 Jahre ab dem 60. Lebensjahr
  • für Führerschein-Umschreibungen aus Nicht-EU Staaten mit Hauptwohnsitz in Österreich.

Bitte nehmen Sie zur Untersuchung mit:

  • einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
  • falls Sie Brillen oder Kontaktlinsen tragen: ihren Sehbehelf und einen gültigen Brillenpass.